Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bei Clara + Jo sind wir stets bemüht unseren Gästen unvergessliche Erlebnisse zu schaffen und ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Damit dies gelingt, bitten wir Sie um Verständnis dafür, dass wir Reservierungen und Bewirtungen bei Clara + Jo nur auf Basis der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen:
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Regelungen gelten für sämtliche Reservierungen und Bewirtungen bei Clara + Jo. Die Abnahme unserer Leistungen gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit einer Reservierung auf der Grundlage dieser Regelungen erklären Sie sich mit deren Geltung auch für alle Folgegeschäfte, d. h. jede zukünftige Inanspruchnahme der von uns angebotenen Leistungen, einverstanden. Für künftige Reservierungen gilt dies unabhängig davon, ob diese mündlich (z. B. telefonisch), per E-Mail oder auf andere Weise erfolgen.
2. Reservierungen und Stornierungen
Da unsere Räumlichkeiten nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen aufweisen und die von uns angebotenen Speisen stets frisch und mit Liebe zubereitet werden, können wir bei der Vergabe und Reservierung der vorhandenen Plätze keine große Flexibilität anbieten. Insbesondere sind wir im Fall von größeren Reservierungen regelmäßig gezwungen, andere Gäste abzuweisen. Der Schaden, der uns durch eine Nichteinhaltung oder unangemessen kurzfristigen Absage von Reservierungen entsteht, ist vor diesem Hintergrund erheblich. Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis, dass wir uns vorbehalten, diesen Schaden gegebenenfalls nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen geltend zu machen. Bitte verstehen Sie auch, dass wir Sie in solch einem Fall nicht nochmal extra benachrichtigen.
2.1 Wir behalten uns vor, eine Reservierung bei Clara + Jo (insbesondere am Wochenende oder an anderen stark frequentierten Tagen) nur gegen Hinterlegung einer Kreditkarteninformation vorzunehmen. Wir sind berechtigt, die jeweilige Kreditkarte mit dem Bewirtungspreis (soweit dieser nicht unmittelbar im Anschluss an die Bewirtung bei Clara + Jo beglichen wird), sowie einer (nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen) gegebenenfalls geschuldeten Entschädigung zu belasten. Dies gilt auch für den Bewirtungspreis oder Entschädigungen aus Folgegeschäften (vgl. Ziffer 1.).
2.2 Reservierungen sind hinsichtlich der reservierten Zeit und der Anzahl der reservierten Plätze (d. h. der angekündigten Gäste) verbindlich. Sie können Ihre Reservierung (bis zu 6 Personen) jedoch bis spätestens 24 Stunden vor der reservierten Zeit ganz oder teilweise (d. h. hinsichtlich einzelner Plätze/Gäste) gemäß nachfolgenden Regelungen stornieren, ohne dass Ihnen dadurch Kosten entstehen:
2.2.1 bei einer Reservierung für maximal 6 Personen bis spätestens 24 Stunden vor der reservierten Zeit
2.2.2 bei einer Reservierung für maximal 16 Personen bis spätestens 5 Tage vor dem Tag der Reservierung und Zeit. Für Reservierungen für mehr als 16 Personen gelten unsere besonderen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungsverträge.
2.3 Erfolgt eine Stornierung nicht spätestens zu dem in Ziffer 2.2 genannten Zeitpunkt, sind wir berechtigt, für jeden nicht in Anspruch genommenen bzw. stornierten Platz ein pauschales Stornierungsentgelt von EUR 120,00 für Wareneinsatz und Produktionskosten zu berechnen. Das Gleiche gilt, soweit die reservierten Plätze zu der vereinbarten Zeit nicht in Anspruch genommen werden, d. h. die Gäste nicht oder nicht in der angekündigten Anzahl erscheinen.
2.4 Sofern Sie die verspätete Stornierung bzw. die Nichtinanspruchnahme der reservierten Plätze nicht zu vertreten haben, sind wir zur Geltendmachung einer Entschädigung nicht berechtigt. Die Beweislast dafür, dass die Stornierung bzw. Nichtinanspruchnahme der reservierten Plätze nicht von Ihnen zu vertreten ist, tragen Sie. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass ein Besuch aufgrund behördlicher Vorgaben nur mit einem negativen Corona-Testnachweis möglich ist. Sollten Sie Ihren Besuch aufgrund eines positiven Corona-Testergebnisses nicht antreten können, ist der entsprechende positive Testnachweis, durchgeführt von einer zertifizierten Teststelle, unaufgefordert per E-Mail an hallo@claraundjo.de zu senden. In diesem Fall sehen wir davon ab, ein Stornierungsentgelt zu erheben. Zudem bleibt Ihnen stets der Nachweis unbenommen, dass uns infolge der verspäteten Stornierung oder des Nichterscheinens kein Schaden entstanden ist oder dass dieser wesentlich niedriger ist als die Entschädigung gemäß Ziffer 2.3.
2.5 Soweit die reservierten Plätze nicht spätestens 30 Minuten nach der reservierten Zeit in Anspruch genommen werden (d. h. die insoweit angekündigten Gäste nicht erscheinen), sind wir berechtigt, die Plätze anderweitig zu vergeben. Ziffer 2.3 und 2.4 gelten auch in diesem Fall. Einkünfte, die wir durch die anderweitige Vergabe der Plätze erzielen, müssen und werden wir uns in diesem Fall jedoch auf die Entschädigung gemäß Ziffer 2.3 anrechnen lassen.
2.6 Die Regelungen in Ziffer 2.5 finden auch Anwendung, wenn die Gäste zwar erscheinen, die reservierten Plätze aber dennoch nicht in Anspruch nehmen, sondern Clara + Jo wieder verlassen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass mehr Personen erscheinen als in der Reservierung angekündigt und es uns nicht möglich ist, weitere Plätze bereitzustellen. Wir bitten hierfür um Verständnis, da wir aufgrund unseres Raumkonzeptes, sowie bestehender öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen an eine bestimmte Raum- und Tischaufteilung sowie eine maximale Anzahl von Gästen gebunden sind.
2.7 Stornierungen können nur per E-Mail unter hallo@claraundjo.de oder direkt über unser Reservierungssystem vorgenommen werden.
3. Exklusive Buchung / Veranstaltungen
Für die Buchung/Reservierung von Veranstaltungen, Events und Hochzeiten erfolgt der Abschluss eines Veranstaltungsvertrags. Es gelten die dort vereinbarten Bedingungen.
4. Zahlungen
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die folgenden Zahlungsbedingungen:
4.1 Zahlungen sind in EUR und grundsätzlich in Bar, per Kreditkarte (VISA, American Express, Master Card) oder als EC-Zahlung (und Maestro) zu entrichten.
4.2 Wir sind nicht verpflichtet, 200-EUR-Scheine oder 500-EUR-Scheine als Zahlungsmittel anzunehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir jeden Abend nur begrenzte Wechselgeldvorräte bei Clara + Jo vorhalten und auch das Servicepersonal nicht spontan bei Banken oder Geschäftspartnern nach zusätzlichem Einwechseln großer Scheine fragen kann.
5. Gutscheine
Wir geben ausschließlich Geldwertgutscheine aus. Geldwertgutscheine sind solche Gutscheine, die auf einen konkreten Geldwert (z.B. EUR 100,00 EUR) bezogen sind. Für die Einlösung von Gutscheinen gelten folgende Bedingungen:
5.1 Ein Gutschein kann nur zur Bezahlung der bi Clara + Jo angebotenen und konsumierten Speisen und Getränke verwendet werden. Eine Anrechnung auf Außer-Haus-Produkte oder Warenverkauf ist nicht möglich. Eine Barauszahlung des Gutscheinbetrages ist nicht möglich. Wir bitten hierfür um Verständnis.
5.2 Ein Gutschein kann nur einmal maximal im Umfang der betreffenden Sachleistung oder im Umfang des betreffenden Geldwertes eingesetzt werden.
5.3 Nicht verbrauchte Beträge eines Geldwertgutscheins können bei einem späteren Besch bei Clara+ Jo verbraucht werden. Die Auszahlung nicht verbrauchter Beträge in bar ist leider nicht möglich.
6. Haftung
Für unsere Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vertrag oder aus anderen Rechtsgründen gelten die folgenden Bedingungen:
6.1 Wir haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt für Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursacht werden.
6.2 Für Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen fahrlässig verursacht werden, haften wir nur, wenn:
6.2.1 wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung unsere Gäste regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen. Wesentlich sind zudem Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
6.2.2 Pflichten zur Rücksicht auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen von Gästen verletzt werden und diesen unsere Leistung nicht mehr zuzumuten ist.
6.3 Unsere Haftung ist in den in Ziffer 6.2 genannten Fällen auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. In allen anderen Fällen haften wir für einfache Fahrlässigkeit nicht.
6.4 Die Haftungseinschränkungen gemäß Ziffer 6.2 und 6.3 gelten nicht für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren. Sie gelten zudem nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistig verschwiegener Mängel oder aus einer Garantie, sowie für alle anderen Fälle, in denen die gesetzlichen Haftungsregeln zwingend sind.
6.5 Die vorstehenden Regelungen in dieser Ziffer 6. gelten entsprechend für eine etwaige persönliche Haftung unserer Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche Vereinbarungen ersetzt, die in zulässiger Weise dem rechtlichen und wirtschaftlichen Inhalt der getroffenen Abrede entsprechen.
Stand: November 2022…